Arbeitsrecht & Tarife

21 wichtige Fragen zu Ihren Rechten und Tarifen in der Baubranche - Rechtsexpertise von BAU.JOBS

BAU.JOBS Arbeitsrechts-Übersicht - Ihre Rechte im Überblick

Baubranche-spezifische Rechte und Regelungen, die Sie kennen sollten

80% Tarifgebundene Unternehmen
30 Urlaubstage im Tarif
60% Schlechtwettergeld-Anteil
25% Überstunden-Zuschlag

Wichtige Arbeitnehmerrechte

Tariflicher Mindestlohn
Branchenspezifischer Mindestlohn über gesetzlichem Niveau
16,40€/h West, 15,20€/h Ost
Schlechtwettergeld
Absicherung bei witterungsbedingten Ausfällen
Nov-März: 60% Nettolohn
Urlaubsanspruch
Überdurchschnittlicher Jahresurlaub
30 Arbeitstage pro Jahr
Zusatzversorgung
Betriebliche Altersvorsorge über SOKA-BAU
Arbeitgeberbeitrag automatisch
Gefahrenzulagen
Zusatzvergütung bei besonderen Arbeiten
2-15€/h je nach Risiko
Kündigungsschutz
Besondere Regelungen in der Baubranche
Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

Tarifverträge und Lohngruppen

Welche Tarifverträge gelten in der Baubranche?

Die Baubranche ist stark tarifgebunden. BAU.JOBS erklärt das Tarifsystem:

Haupttarifvertrag für das Baugewerbe:

  • Geltungsbereich: Etwa 80% aller deutschen Bauunternehmen
  • Vertragsparteien: IG BAU (Gewerkschaft) und Arbeitgeberverbände
  • Laufzeit: Meist 2-3 Jahre mit jährlichen Lohnanpassungen
  • Allgemeinverbindlichkeit: Für alle Unternehmen der Branche bindend

Wichtige Einzeltarifverträge:

  • Rahmentarifvertrag: Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen
  • Lohntarifvertrag: Mindestlöhne nach Lohngruppen
  • Zusatzversorgungstarifvertrag: Betriebliche Altersvorsorge
  • Urlaubskassentarifvertrag: Zusätzliches Urlaubsgeld
  • Berufsbildungstarifvertrag: Ausbildungsförderung

Regionale Unterschiede:

Region Lohngruppe 1 Lohngruppe 3 Lohngruppe 5
West 16,40€ 20,30€ 25,70€
Ost 15,20€ 18,90€ 23,85€
Berlin 16,40€ 20,30€ 25,70€
Wie funktionieren die Lohngruppen im Bau?

Das Lohngruppensystem strukturiert die Entlohnung nach Qualifikation und Verantwortung. BAU.JOBS erklärt die Einstufung:

Lohngruppe 1 - Bauhelfer/Hilfskräfte:

  • Tätigkeiten: Einfache Hilfsarbeiten, Materialbeförderung
  • Voraussetzungen: Keine besonderen Qualifikationen
  • Stundenlohn: 16,40€ West / 15,20€ Ost
  • Beispiele: Aufräumen, Werkzeug tragen, einfache Zuarbeiten

Lohngruppe 2 - Angelernte Kräfte:

  • Tätigkeiten: Einfache Facharbeiten nach Anleitung
  • Voraussetzungen: Kurze Einarbeitung oder Grundkenntnisse
  • Stundenlohn: 18,15€ West / 16,85€ Ost
  • Beispiele: Betonieren, einfache Maurerarbeiten

Lohngruppe 3 - Facharbeiter:

  • Tätigkeiten: Selbstständige Facharbeiten
  • Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Stundenlohn: 20,30€ West / 18,90€ Ost
  • Beispiele: Maurer, Zimmerer, Straßenbauer

Lohngruppe 4 - Vorarbeiter:

  • Tätigkeiten: Anleitung kleinerer Arbeitsgruppen
  • Voraussetzungen: Facharbeiter + Führungserfahrung
  • Stundenlohn: 22,85€ West / 21,20€ Ost

Lohngruppe 5 - Poliere:

  • Tätigkeiten: Baustellenleitung, Koordination
  • Voraussetzungen: Meister oder gleichwertige Qualifikation
  • Stundenlohn: 25,70€ West / 23,85€ Ost

📈 Aufstiegs-Info

Höhere Einstufungen sind durch Weiterbildung, Berufserfahrung oder zusätzliche Verantwortung möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Entwicklung!

Haben alle Bauunternehmen die gleichen Tarife?

Nein, es gibt Unterschiede je nach Tarifbindung und Region. BAU.JOBS zeigt die Varianten:

Tarifgebundene Unternehmen (80%):

  • Vollmitglieder: Alle Tarifverträge gelten automatisch
  • OT-Mitglieder: Ohne Tarifbindung, aber oft ähnliche Konditionen
  • Mindestlohn-Pflicht: Müssen mindestens Branchen-Mindestlohn zahlen

Nicht-tarifgebundene Unternehmen (20%):

  • Freie Lohngestaltung: Über oder unter Tarif möglich
  • Mindestlohn-Grenze: Müssen trotzdem Branchenmindestlohn zahlen
  • Wettbewerbsvorteil: Können bessere Konditionen bieten

Über-Tarif-Zahlungen bei BAU.JOBS Partner:

  • Fachkräftemangel-Bonus: 10-30% über Tarif üblich
  • Qualifikationszulagen: Für Spezialkenntnisse
  • Leistungsprämien: Erfolgsabhängige Zusatzvergütung
  • Bessere Benefits: Firmenwagen, zusätzliche Urlaubstage

Prüfung der Tarifbindung:

  • Fragen Sie im Vorstellungsgespräch nach Tarifbindung
  • Lohnabrechnung gibt Aufschluss über Zulagen
  • Betriebsrat kann über Tarifverträge informieren
  • Gewerkschaft berät zu Ihren Rechten
Was ist das Bauarbeiterschlüsselkonto und welche Vorteile bringt es?

Das Bauarbeiterschlüsselkonto ist ein einzigartiges System der Baubranche. BAU.JOBS erklärt die Vorteile:

Was ist das Bauarbeiterschlüsselkonto?

  • Zentrale Verwaltung: SOKA-BAU führt für alle Bauarbeiter Konten
  • Portable Benefits: Leistungen bleiben bei Arbeitgeberwechsel erhalten
  • Branchenweites System: Alle tarifgebundenen Betriebe zahlen ein
  • Automatische Abwicklung: Arbeitnehmer müssen nichts beantragen

Konkrete Leistungen:

  • Zusatzrente: Arbeitgeber zahlt automatisch in Altersvorsorge
  • Urlaubsgeld: 13. Monatsgehalt aus Sozialkassenbeiträgen
  • Schlechtwettergeld: Zentrale Abwicklung und Auszahlung
  • Berufsförderung: Weiterbildungen werden mitfinanziert
  • Urlaubsansprüche: Gehen bei Jobwechsel nicht verloren

Beitragssätze (2024):

Kasse Arbeitgeber Arbeitnehmer Zweck
ULAK 12,9% - Urlaubsgeld
ZVK 2,0% - Zusatzversorgung
VHV 2,6% - Schlechtwettergeld
BBK 0,35% - Berufsbildung

💰 Vorteil für Sie

Das Bauarbeiterschlüsselkonto kostet Sie als Arbeitnehmer nichts, bringt aber wertvolle zusätzliche Leistungen! Bei Jobwechsel einfach neue Betriebsnummer angeben.

Wie entwickeln sich die Tarife in der Baubranche?

Die Tarifentwicklung zeigt einen positiven Trend für Bauarbeiter. BAU.JOBS Entwicklungsanalyse:

Aktuelle Entwicklungen (2020-2024):

  • Lohnsteigerungen: Durchschnittlich 4-6% jährlich
  • Ost-West-Angleichung: Schrittweise Anpassung bis 2025 geplant
  • Mindestlohn-Effekt: Baubranche deutlich über allgemeinem Mindestlohn
  • Inflation-Ausgleich: Tarife steigen stärker als Verbraucherpreise

Vergleich der letzten 5 Jahre:

Jahr LG 1 West LG 3 West Steigerung
2020 13,50€ 16,75€ -
2021 14,15€ 17,50€ +4,8%
2022 15,00€ 18,40€ +6,0%
2023 15,55€ 19,15€ +3,7%
2024 16,40€ 20,30€ +5,5%

Zukunftsprognose:

  • Fachkräftemangel-Effekt: Weitere überdurchschnittliche Steigerungen
  • Digitalisierung-Boni: Zusatzvergütung für neue Kompetenzen
  • Nachhaltigkeits-Zulagen: Belohnung für Umwelt-Qualifikationen
  • Flexible Arbeitsmodelle: Tarifliche Verankerung von Homeoffice-Regelungen

Arbeitszeiten und Pausen

Wie sind die Arbeitszeiten in der Baubranche geregelt?

Die Baubranche hat flexible Arbeitszeiten je nach Witterung und Tageslicht. BAU.JOBS erklärt die Regelungen:

Gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Maximal 8 Stunden täglich, 48 Stunden wöchentlich
  • Ausnahmen möglich: Bis 10 Stunden täglich bei Ausgleich
  • Sonn- und Feiertagsruhe: Grundsätzlich arbeitsfrei
  • Jugendschutz: Besondere Regelungen für unter 18-Jährige

Typische Arbeitszeiten im Bau:

  • Sommermonate: 6:00-16:00 Uhr (früh beginnen wegen Hitze)
  • Wintermonate: 7:00-15:00 Uhr (weniger Tageslicht)
  • Gleitzeit: ±1 Stunde je nach Betrieb
  • Samstagsarbeit: Möglich, aber mit Zuschlägen

Pausenregelungen:

  • Bei 6-9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei über 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause
  • Frühstückspause: Meist 15 Minuten um 9:00 Uhr
  • Mittagspause: 30-60 Minuten je nach Betrieb

Flexible Arbeitsmodelle:

  • Gleitzeit: Kernarbeitszeit mit flexiblen Randzeiten
  • Saisonale Anpassung: Längere Arbeit im Sommer, kürzer im Winter
  • Witterungsabhängig: Anpassung an Wetterbedingungen
  • Projektbezogen: Intensivphasen vor wichtigen Terminen
Wie werden Überstunden vergütet?

Überstunden sind in der Baubranche üblich und werden gut vergütet. BAU.JOBS zeigt die Regelungen:

Definition von Überstunden:

  • Über tarifliche Arbeitszeit: Meist nach 8 Stunden täglich
  • Über 40-Stunden-Woche: Je nach Tarifvertrag
  • Angeordnet oder genehmigt: Nicht eigenständig geleistet
  • Dokumentiert: Nachweis durch Stundenzettel oder Zeiterfassung

Überstunden-Zuschläge:

  • Werktags: +25% ab der 9. Stunde
  • Samstags: +50% Zuschlag
  • Sonn- und Feiertags: +100% Zuschlag
  • Nachtarbeit (22-6 Uhr): +25% zusätzlich

Freizeitausgleich oder Geld:

  • Wahlrecht: Meist kann Arbeitnehmer wählen
  • Freizeitausgleich: 1:1 plus Zuschläge als freie Zeit
  • Auszahlung: Grundlohn plus Zuschläge in Geld
  • Verfallsfristen: Überstunden müssen zeitnah abgebaut werden

Beispielrechnung Überstunden:

Zeit Grundlohn Zuschlag Gesamtvergütung
Mo-Fr, 9.-10.h 20,30€ +25% 25,38€
Samstag 20,30€ +50% 30,45€
Sonntag 20,30€ +100% 40,60€
Nachtarbeit 20,30€ +25% 25,38€

⚠️ Wichtiger Hinweis

Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt sein! Eigenständig geleistete Mehrarbeit muss nicht vergütet werden.

Was gilt bei Nachtarbeit und Schichtdienst?

Nacht- und Schichtarbeit unterliegen besonderen Schutzbestimmungen. BAU.JOBS erklärt Ihre Rechte:

Definition Nachtarbeit:

  • Nachtzeit: 22:00-6:00 Uhr
  • Nachtarbeiter: Wer regelmäßig nachts arbeitet
  • Mindestdauer: Mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit
  • Häufigkeit: An mindestens 48 Tagen im Jahr

Schutzbestimmungen:

  • Arbeitszeit: Maximal 8 Stunden in 24 Stunden
  • Ausnahmen: Bis 10 Stunden bei Ausgleich binnen 1 Monat
  • Gesundheitsvorsorge: Arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Nachtarbeitsverbot: Für Schwangere und Jugendliche

Vergütung Nachtarbeit:

  • Nachtzuschlag: +25% des Grundlohns
  • Alternative: Freizeitausgleich 1:1,25
  • Steuerfreiheit: Bis 25% des Grundlohns steuerfrei
  • Zusätzliche Zulagen: Bei besonderen Bedingungen

Schichtarbeit-Regelungen:

  • Schichtwechsel: Meist wöchentlich oder 14-tägig
  • Übergabezeiten: Bezahlte Zeit für Informationsaustausch
  • Schichtzulagen: Je nach Arbeitszeit verschiedene Zuschläge
  • Planungsschutz: Dienstplan mindestens 2 Wochen vorher

🌙 Nachtarbeiter-Rechte

Als Nachtarbeiter haben Sie Anspruch auf bezahlte Gesundheitsvorsorge, bevorzugte Versetzung auf Tagesarbeitsplätze und bei Problemen Anspruch auf tagesarbeitsplätze.

Welche Pausenregelungen gelten auf Baustellen?

Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden oft tariflich verbessert. BAU.JOBS zeigt die Regelungen:

Gesetzliche Mindestpausen:

  • Bei 6-9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei über 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause
  • Pausenaufteilung: Mindestens 15 Minuten am Stück
  • Späteste Pause: Nach 6 Stunden Arbeitszeit

Typische Baubranche-Pausen:

  • Frühstückspause: 9:00-9:15 Uhr (15 Minuten)
  • Mittagspause: 12:00-12:30 Uhr (30 Minuten)
  • Zusätzliche Pausen: Bei extremer Hitze oder Kälte
  • Raucherpausen: Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Bezahlung von Pausen:

  • Grundsätzlich unbezahlt: Pausen sind Erholungszeit
  • Tarifliche Verbesserungen: Manche Tarifverträge sehen Bezahlung vor
  • Betriebliche Regelungen: Freiwillige Bezahlung möglich
  • Arbeitsbereitschaft: Bei Bereitschaftsdienst bezahlt

Besondere Situationen:

  • Extreme Witterung: Zusätzliche Pausen zum Aufwärmen/Abkühlen
  • Schwere körperliche Arbeit: Häufigere kurze Erholungspausen
  • Gefahrenbereiche: Pflichtpausen zur Konzentration
  • Lärmarbeitsplätze: Gehörschutz-Pausen
Gibt es in der Baubranche eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche wird in der Baubranche getestet, ist aber noch nicht Standard. BAU.JOBS zeigt aktuelle Entwicklungen:

Pilotprojekte in der Baubranche:

  • Progressive Unternehmen: Einige größere Betriebe testen 4-Tage-Modelle
  • Verschiedene Varianten: 4x10h oder 4x9h bei reduzierter Gesamtzeit
  • Saisonale Modelle: 4-Tage-Woche im Winter, 5-6 Tage im Sommer
  • Projektbezogen: Intensive 4-Tage-Phasen mit 3-tägigen Pausen

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Work-Life-Balance: Mehr Freizeit für Familie und Hobbys
  • Erholung: Längere Regenerationszeiten
  • Fahrtkosten: Ein Arbeitstag weniger = weniger Anfahrt
  • Nebentätigkeiten: Zeit für Weiterbildung oder Zweitjob

Herausforderungen im Bau:

  • Witterungsabhängigkeit: Schlechtwetter-Tage schwer planbar
  • Projekttermine: Baufristen müssen eingehalten werden
  • Koordination: Verschiedene Gewerke müssen synchronisiert werden
  • Kundenwünsche: Auftraggeber erwarten Flexibilität

Erfolgreiche 4-Tage-Modelle:

  • Bürotätigkeiten: Planer, Kalkulation, Verwaltung
  • Spezialisierte Teams: Montage-Trupps mit Projektabschluss
  • Wartung & Service: Weniger zeitkritische Arbeiten
  • Schulung & Weiterbildung: Freitag als Weiterbildungstag

🔮 Zukunfts-Trend

Der Fachkräftemangel zwingt Bauunternehmen zu attraktiveren Arbeitsmodellen. Die 4-Tage-Woche wird mittelfristig in vielen Bereichen kommen!

Urlaub und Sonderregelungen

Wie viel Urlaub steht mir in der Baubranche zu?

Die Baubranche bietet überdurchschnittliche Urlaubsregelungen. BAU.JOBS erklärt Ihre Ansprüche:

Gesetzlicher Mindestanspruch:

  • 24 Werktage: Bei 6-Tage-Woche (= 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)
  • Vollständiges Kalenderjahr: Anspruch ab 1. Januar
  • Anteiliger Anspruch: Bei unterjährigem Eintritt
  • Wartezeit: Voller Anspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

Tariflicher Anspruch Baubranche:

  • 30 Arbeitstage: Bei tarifgebundenen Unternehmen
  • 6 Wochen Urlaub: Deutlich über gesetzlichem Standard
  • Zusätzliche Tage: Bei längerer Betriebszugehörigkeit möglich
  • Urlaubsgeld: 13. Monatsgehalt aus SOKA-BAU-Kasse

Besondere Urlaubsformen:

  • Bildungsurlaub: 2-5 Tage für Weiterbildung zusätzlich
  • Sonderurlaub: Bei Hochzeit, Todesfall, Umzug
  • Betriebsferien: Oft 2-3 Wochen im Sommer
  • Brückentage: Zwischen Feiertagen oft frei

Urlaubsplanung im Bau:

  • Frühe Planung: Urlaubswünsche bis Jahresende für Folgejahr
  • Betriebsbelange: Rücksicht auf Projektphasen
  • Schlechtwetterzeit: Winter-Urlaub oft bevorzugt
  • Teamabsprache: Nicht alle gleichzeitig in Urlaub

🏖️ Urlaubs-Vorteil

Mit 30 Tagen Urlaub + Urlaubsgeld + Betriebsferien haben Bauarbeiter oft mehr Freizeit als andere Branchen. Nutzen Sie Ihre Rechte!

Was ist Schlechtwettergeld und wann steht es mir zu?

Schlechtwettergeld ist eine Besonderheit der Baubranche. BAU.JOBS erklärt Anspruch und Abwicklung:

Was ist Schlechtwettergeld?

  • Lohnersatz: Bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen
  • Sozialversicherung: Finanziert über SOKA-BAU Kassen
  • Saisonale Regelung: Nur zwischen 1. November und 31. März
  • Automatisch: Antrag durch Arbeitgeber, nicht durch Arbeitnehmer

Voraussetzungen für Anspruch:

  • Witterungsbedingt: Frost, Schnee, Regen verhindern Arbeit
  • Arbeitsausfall: Mindestens 1 Stunde pro Tag
  • Tarifgebundener Betrieb: Arbeitgeber muss in SOKA-BAU einzahlen
  • Mindestbeschäftigung: Seit mindestens 3 Monaten beschäftigt

Höhe des Schlechtwettergeldes:

  • 60% des Nettolohns: Wie Arbeitslosengeld I
  • Minimum: Mindestens so viel wie Arbeitslosengeld
  • Maximum: Höchstbeitragsbemessungsgrenze
  • Steuerbefreiung: Schlechtwettergeld ist steuerfrei

Beispielrechnung:

Bruttolohn Nettolohn Schlechtwettergeld (60%)
3.000€ 2.100€ 1.260€
3.500€ 2.400€ 1.440€
4.000€ 2.650€ 1.590€

Abwicklung:

  • Arbeitgeber-Antrag: Betrieb meldet Ausfall bei SOKA-BAU
  • Vorleistung: Arbeitgeber zahlt vor, bekommt Erstattung
  • Auszahlung: Mit der nächsten Lohnabrechnung
  • Nachweis: Wetterprotokoll der örtlichen Wetterdienste
Wie funktioniert Wintergeld in der Baubranche?

Wintergeld gleicht saisonale Einkommensschwankungen aus. BAU.JOBS erklärt das System:

Was ist Wintergeld?

  • Mehrverdienst-Ausgleich: Kompensation für reduzierte Winterarbeit
  • Saisonale Zahlung: Zwischen Dezember und Februar
  • Finanzierung: Arbeitgeber zahlen das ganze Jahr in Kasse ein
  • Zusätzliches Einkommen: Zu Lohn und Schlechtwettergeld

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Tarifgebundener Betrieb: Arbeitgeber muss SOKA-BAU-Beiträge zahlen
  • Mindestbeschäftigung: Seit Oktober im Betrieb
  • Fortbestehende Beschäftigung: Auch in Schlechtwetterzeit
  • Keine Kündigung: Arbeitsverhältnis muss bestehen

Höhe des Wintergeldes (2024):

  • Pauschalbeträge: Je nach Lohngruppe und Region
  • West (LG 1): Etwa 350€ pro Monat
  • West (LG 3): Etwa 450€ pro Monat
  • Ost: Entsprechend angepasste Beträge

Auszahlung:

  • Dezember: Erste Rate mit Dezember-Lohn
  • Januar: Zweite Rate mit Januar-Lohn
  • Februar: Dritte Rate mit Februar-Lohn
  • Automatisch: Arbeitgeber führt Zahlung durch

Besondere Situationen:

  • Arbeitslosigkeit: Auch bei Winter-Arbeitslosigkeit anspruchsberechtigt
  • Jobwechsel: Neuer Arbeitgeber übernimmt Auszahlung
  • Krankheit: Wintergeld auch bei Krankschreibung
  • Teilzeit: Anteilige Zahlung bei Teilzeitbeschäftigung

❄️ Winter-Vorteil

Wintergeld ist ein zusätzliches Einkommen ohne Gegenleistung! Es macht die Baubranche auch in der kalten Jahreszeit attraktiv.

Welche Feiertage sind in der Baubranche arbeitsfrei?

Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei, aber es gibt Ausnahmen. BAU.JOBS erklärt die Regelungen:

Grundsätzlich arbeitsfreie Feiertage:

  • Bundesweite Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
  • Regionale Feiertage: Je nach Bundesland zusätzlich
  • Heiligabend: Oft ab Mittag frei (betriebliche Regelung)
  • Silvester: Oft ab Mittag frei (betriebliche Regelung)

Feiertagsarbeit - Ausnahmen:

  • Notfälle: Schadensbehebung, Verkehrssicherung
  • Unaufschiebbare Arbeiten: Betonieren bei Frost-Gefahr
  • Öffentliche Sicherheit: Straßensperrungen, Gefahrenabwehr
  • Genehmigungspflichtig: Behördliche Erlaubnis erforderlich

Vergütung bei Feiertagsarbeit:

  • Grundlohn: Normaler Stundensatz
  • Feiertagszuschlag: +100% (= Verdopplung)
  • Ersatzruhetag: Zusätzlicher freier Tag
  • Steuerfreiheit: Feiertagszuschläge bis 125% steuerfrei

Brückentage-Regelungen:

  • Betriebsvereinbarung: Oft zusätzliche freie Tage
  • Urlaubstage: Können für Brückentage verwendet werden
  • Tarifliche Regelung: Manche Tarife sehen automatische Brückentage vor
  • Flexible Lösungen: Gleitzeit oder Überstunden-Abbau

Feiertag fällt auf Wochenende:

  • Kein Ersatztag: Gesetzlich nicht vorgesehen
  • Betriebliche Regelung: Manche Unternehmen gewähren trotzdem frei
  • Tarifverträge: Können Ersatzregelungen vorsehen

Kündigung und Kündigungsschutz

Welche Kündigungsfristen gelten in der Baubranche?

Kündigungsfristen schützen beide Seiten vor überraschenden Beendigungen. BAU.JOBS erklärt die Regelungen:

Gesetzliche Kündigungsfristen:

  • Probezeit (bis 6 Monate): 2 Wochen zu jedem Tag
  • Bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende

Tarifliche Regelungen Baubranche:

  • Einheitliche Frist: 4 Wochen zum Freitag
  • Für beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Probezeit: 2 Wochen (wie gesetzlich)
  • Keine Verlängerung: Auch bei langer Betriebszugehörigkeit

Besondere Kündigungsarten:

  • Fristlose Kündigung: Bei wichtigem Grund sofort
  • Aufhebungsvertrag: Einvernehmlich ohne Frist
  • Änderungskündigung: Neue Bedingungen anbieten
  • Betriebsbedingte Kündigung: Bei Auftragsmangel

Berechnung der Kündigungsfrist:

Kündigung am Kündigungstermin Letzter Arbeitstag
1. März 29. März (Freitag) 29. März
15. März 12. April (Freitag) 12. April
30. März 26. April (Freitag) 26. April

⚠️ Kündigungs-Tipp

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen! Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Lassen Sie sich Erhalt der Kündigung bestätigen oder versenden per Einschreiben.

Wann greift der Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz schützt vor willkürlichen Entlassungen. BAU.JOBS erklärt Voraussetzungen und Wirkung:

Voraussetzungen für Kündigungsschutz:

  • Betriebsgröße: Mehr als 10 Vollzeit-Arbeitnehmer
  • Wartezeit: Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
  • Kein Kleinbetrieb: Kleinbetriebe (≤10 AN) sind ausgenommen
  • Soziale Rechtfertigung: Kündigung muss begründet sein

Kündigungsgründe (sozial gerechtfertigt):

  • Verhaltensbedingt: Pflichtverletzung, Diebstahl, Verweigerung
  • Personenbedingt: Krankheit, fehlende Qualifikation
  • Betriebsbedingt: Auftragsmangel, Umstrukturierung
  • Außerordentlich: Wichtiger Grund für fristlose Kündigung

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung:

  • Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer bevorzugt schützen
  • Betriebszugehörigkeit: Längere Zugehörigkeit = besserer Schutz
  • Unterhaltspflichten: Familiäre Verpflichtungen berücksichtigen
  • Schwerbehinderung: Besonderer Schutz für Behinderte

Besonderer Kündigungsschutz:

  • Schwangere: Während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Geburt
  • Elternzeit: Während der Elternzeit
  • Betriebsrat: Betriebsratsmitglieder
  • Schwerbehinderte: Nur mit Zustimmung des Integrationsamtes

Kündigungsschutzklage:

  • Frist: Binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
  • Arbeitsgericht: Zuständig für Kündigungsschutzverfahren
  • Beweislast: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen
  • Weiterbeschäftigung: Meist bis Urteil
Was passiert bei Insolvenz des Bauunternehmens?

Insolvenz ist für Arbeitnehmer bedrohlich, aber Sie haben Schutzrechte. BAU.JOBS erklärt Ihre Ansprüche:

Sofortmaßnahmen bei Insolvenz:

  • Insolvenzgeld beantragen: Bei der Arbeitsagentur binnen 2 Monaten
  • Arbeitslosigkeit melden: Rechtzeitig vor Beendigung
  • Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen
  • Forderungen anmelden: Beim Insolvenzverwalter

Insolvenzgeld - Ihre Sicherheit:

  • Zeitraum: Letzten 3 Monate vor Insolvenz
  • Höhe: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Umfang: Lohn, Gehalt, Sonderzahlungen
  • Finanzierung: Durch Arbeitsagentur

Was wird durch Insolvenzgeld abgedeckt:

  • Grundlohn: Normale Monatsvergütung
  • Überstunden: Geleistete und abgerechnete Mehrarbeit
  • Zulagen: Schicht-, Gefahren-, Erschwerniszulagen
  • Urlaubsgeld: Bereits erarbeitete Ansprüche
  • Weihnachtsgeld: Anteilig für das laufende Jahr

Was NICHT abgedeckt wird:

  • Abfindungen: Außer bei Sozialplänen
  • Zukunftslohn: Nach Insolvenz verdiente Beträge
  • Aufstockungsbeträge: Über Beitragsbemessungsgrenze
  • Spesen: Reisekosten, Auslösungen (meist)

Praktisches Vorgehen:

  • Sofort zur Arbeitsagentur: Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld beantragen
  • Dokumente sammeln: Alle Lohnabrechnungen der letzten Monate
  • Forderungen anmelden: Beim Insolvenzverwalter schriftlich
  • Neue Stelle suchen: Über BAU.JOBS schnell wieder ins Berufsleben

🛡️ Insolvenz-Schutz

Das Insolvenzgeld schützt Sie vor Lohnverlusten bei Firmenpleite. Die Beantragung ist kostenfrei und Sie haben rechtlichen Anspruch darauf!

Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?

Krankheitsbedingte Kündigungen sind möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. BAU.JOBS erklärt die Rechtslage:

Voraussetzungen für krankheitsbedingte Kündigung:

  • Negative Gesundheitsprognose: Keine Besserung absehbar
  • Erhebliche Beeinträchtigung: Betriebsabläufe stark gestört
  • Interessenabwägung: Kündigung als letztes Mittel
  • Kündigungsschutz beachten: Normale KSchG-Regeln gelten

Häufige Krankheitsarten:

  • Langzeiterkrankung: Über 6 Monate durchgehend krank
  • Häufige Kurzerkrankungen: Mehr als 6 Wochen im Jahr
  • Dauernde Arbeitsunfähigkeit: Keine Rückkehr möglich
  • Leistungsminderung: Nur noch eingeschränkt arbeitsfähig

Schutzmaßnahmen vor Kündigung:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Nach 6 Wochen Krankheit
  • Arbeitsplatzanpassung: Ergonomie, weniger Belastung
  • Versetzung: Auf geeigneten anderen Arbeitsplatz
  • Umschulung: Qualifikation für andere Tätigkeiten

Besonderer Schutz:

  • Schwerbehinderung: Ab 50% GdB zusätzlicher Schutz
  • Arbeitsunfall: Berufsbedingte Erkrankungen
  • Berufskrankheit: Durch Arbeit verursachte Leiden
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Während medizinischer Reha

Ihre Rechte bei Krankheit:

  • Entgeltfortzahlung: 6 Wochen Lohnfortzahlung
  • Krankengeld: Danach von der Krankenkasse
  • Kündigungsschutz: Während Krankheit nicht kündbar
  • BEM-Verfahren: Anspruch auf Eingliederungsmaßnahmen

⚠️ Kranken-Tipp

Wirken Sie beim BEM-Verfahren mit! Verweigerung kann später bei Kündigungen gegen Sie ausgelegt werden. Lassen Sie sich von Betriebsrat oder Gewerkschaft beraten.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Fristlose Kündigungen sind nur bei schweren Pflichtverletzungen zulässig. BAU.JOBS erklärt die hohen Hürden:

Grundsätze der außerordentlichen Kündigung:

  • Wichtiger Grund: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar
  • Ultima Ratio: Mildere Mittel (Abmahnung) erfolglos
  • Unverzüglichkeit: Binnen 2 Wochen nach Kenntniserlangung
  • Interessenabwägung: Schwere der Verfehlung vs. Folgen

Typische Gründe für fristlose Kündigung:

  • Diebstahl: Auch geringwertiger Sachen
  • Betrug: Falsche Stundenangaben, gefälschte Krankmeldungen
  • Tätlichkeiten: Gewalt gegen Kollegen oder Vorgesetzte
  • Arbeitsverweigerung: Beharrliche Weigerung zu arbeiten
  • Konkurrenztätigkeit: Schwarzarbeit bei Konkurrenten
  • Sicherheitsverstöße: Grobe Missachtung von Arbeitsschutz

Oft KEINE fristlose Kündigung:

  • Unpünktlichkeit: Erst nach mehreren Abmahnungen
  • Krankheit: Auch bei häufigen Fehlzeiten
  • Minderleistung: Schlechte Arbeitsqualität allein reicht nicht
  • Private Telefonate: Ohne ausdrückliches Verbot

Verfahren bei fristloser Kündigung:

  • Anhörung: Arbeitnehmer muss Stellung nehmen können
  • Betriebsrat: Muss vor Kündigung angehört werden
  • Schriftform: Mündliche Kündigung ist unwirksam
  • Begründung: Kündigungsgrund muss genannt werden

Ihre Reaktion auf fristlose Kündigung:

  • Kündigungsschutzklage: Binnen 3 Wochen einreichen
  • Weiterbeschäftigungsantrag: Bis zur Gerichtsentscheidung
  • Arbeitslosengeld: Sperrzeit möglich bei eigenem Verschulden
  • Rechtsbeistand: Anwalt hinzuziehen

⚠️ Notfall-Tipp

Fristlose Kündigungen sind oft unwirksam! Auch bei schwerem Fehlverhalten haben Sie Rechte. Klagen Sie sofort - nach 3 Wochen ist es zu spät!

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Recht für Ihre Karriere. BAU.JOBS erklärt Anspruch und Inhalte:

Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Einfaches Zeugnis: Nur Tätigkeiten und Dauer
  • Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Leistung und Verhalten
  • Zwischenzeugnis: Während laufendem Arbeitsverhältnis
  • Ausbildungszeugnis: Nach abgeschlossener Lehre

Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis:

  • Grundsätzlich: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch
  • Bei Beendigung: Automatisch bei Arbeitsende
  • Während Beschäftigung: Bei berechtigtem Interesse
  • Auch bei Kündigung: Selbst bei fristloser Entlassung

Inhalt des qualifizierten Zeugnisses:

  • Personalien: Name, Geburtsdatum, Position
  • Beschäftigungszeit: Von-bis Datum
  • Aufgabenbeschreibung: Konkrete Tätigkeiten
  • Leistungsbeurteilung: Arbeitsqualität, Fachwissen
  • Verhaltensbeurteilung: Sozialverhalten, Zuverlässigkeit
  • Zukunftswünsche: Bedauern über Ausscheiden

Zeugnis-Noten in der Praxis:

Note Formulierung Bedeutung
1 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" Sehr gut
2 "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" Gut
3 "zu unserer vollen Zufriedenheit" Befriedigend
4 "zu unserer Zufriedenheit" Ausreichend
5 "er/sie hat sich bemüht" Mangelhaft

Ihre Rechte beim Zeugnis:

  • Berichtigung: Bei unrichtigen Angaben
  • Ergänzung: Fehlende wichtige Tätigkeiten
  • Wohlwollensprinzip: Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein
  • Wahrheitspflicht: Aber keine Übertreibung

Besondere Situationen

Welche Rechte habe ich bei Arbeitsunfällen?

Arbeitsunfälle sind in der Baubranche leider häufig. BAU.JOBS erklärt Ihre umfassenden Rechte:

Definition Arbeitsunfall:

  • Während der Arbeit: Bei beruflicher Tätigkeit
  • Auf dem Arbeitsweg: Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeit
  • Bei Dienstreisen: Geschäftliche Fahrten
  • Pausenunfälle: Bei Erholungspausen am Arbeitsplatz

Sofortmaßnahmen nach Unfall:

  • Erste Hilfe: Medizinische Versorgung sicherstellen
  • Vorgesetzten informieren: Unfall sofort melden
  • Zeugen benennen: Namen und Adressen notieren
  • Durchgangsarzt aufsuchen: D-Arzt ist speziell ausgebildet
  • Unfallanzeige: Arbeitgeber muss Berufsgenossenschaft informieren

Leistungen der Berufsgenossenschaft:

  • Heilbehandlung: Vollständige Kostenübernahme
  • Verletztengeld: 80% des Bruttolohns (ab 7. Woche)
  • Rehabilitation: Medizinische und berufliche Wiedereingliederung
  • Unfallrente: Bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Übergangsgeld: Während Umschulung

Besondere Schutzrechte:

  • Kündigungsschutz: 6 Monate nach Arbeitsunfall
  • Arbeitsplatzerhalt: Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz
  • Stufenweise Wiedereingliederung: Langsamer Wiedereinstieg
  • Umschulung: Bei Berufsunfähigkeit neue Qualifikation

Unfallrente bei dauerhaften Schäden:

Erwerbsminderung Rentenhöhe Beispiel
20% 13,33% des Jahresarbeitsverdienstes 600€/Monat
50% 33,33% des Jahresarbeitsverdienstes 1.500€/Monat
100% 66,67% des Jahresarbeitsverdienstes 3.000€/Monat

🏥 Unfall-Schutz

Bei Arbeitsunfällen sind Sie umfassend abgesichert! Die BG zahlt oft mehr als Krankenkassen. Bestehen Sie auf D-Arzt-Behandlung für optimale Versorgung.

Was muss ich über Schwarzarbeit wissen?

Schwarzarbeit ist in der Baubranche streng verfolgt und gefährlich. BAU.JOBS warnt vor den Risiken:

Definition Schwarzarbeit:

  • Keine Anmeldung: Bei Sozialversicherung und Finanzamt
  • Gewerbsmäßig: Regelmäßige Tätigkeit ohne Gewerbeschein
  • Steuer-Hinterziehung: Keine Versteuerung der Einkünfte
  • Beitrags-Hinterziehung: Keine Sozialversicherungsbeiträge

Strafen für Arbeitnehmer:

  • Geldstrafen: Bis zu 5.000€ pro Fall
  • Steuernachzahlung: Plus Zinsen und Strafzuschläge
  • Sozialversicherung: Nachzahlung aller Beiträge
  • Arbeitslosengeld-Sperre: Bei Aufdeckung

Risiken für Sie:

  • Kein Unfallschutz: Bei Arbeitsunfällen nicht versichert
  • Keine Lohnfortzahlung: Bei Krankheit kein Anspruch
  • Kein Urlaubsanspruch: Keine gesetzlichen Rechte
  • Kein Kündigungsschutz: Sofortige Entlassung möglich
  • Rentenverluste: Fehlende Beitragsjahre

Kontrollen in der Baubranche:

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Regelmäßige Baustellenkontrollen
  • Mindestlohn-Kontrollen: Prüfung der Lohnabrechnungen
  • Sozialversicherung: Abgleich mit Meldedaten
  • Anonyme Hinweise: Konkurrenten melden Verstöße

Legale Alternativen:

  • Minijobs: Bis 520€ monatlich sozialversicherungsfrei
  • Selbstständigkeit: Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung
  • Zeitarbeit: Legale flexible Beschäftigung
  • Werkverträge: Bei echter Selbstständigkeit

⚠️ Schwarzarbeit-Warnung

Schwarzarbeit ist nie lohnenswert! Die Risiken sind zu hoch und die Nachteile überwiegen bei weitem. Nutzen Sie legale Beschäftigungsformen über BAU.JOBS!

Wie wird Saisonarbeit in der Baubranche geregelt?

Saisonarbeit prägt die Baubranche und hat besondere Regelungen. BAU.JOBS erklärt Ihre Rechte:

Arten der Saisonarbeit:

  • Befristete Verträge: Für bestimmte Projekte oder Jahreszeiten
  • Abrufarbeit: Je nach Bedarf und Wetter
  • Zeitarbeit: Flexible Einsätze über Personaldienstleister
  • Werkverträge: Für abgegrenzte Teilprojekte

Rechte bei Saisonarbeit:

  • Gleiche Rechte: Wie unbefristete Arbeitnehmer
  • Tariflicher Mindestlohn: Auch bei kurzer Beschäftigung
  • Urlaubsanspruch: Anteilig für Beschäftigungszeit
  • Lohnfortzahlung: Bei Krankheit für die Vertragsdauer

Besonderheiten bei befristeten Verträgen:

  • Sachgrund erforderlich: Nach 2 Jahren ohne Sachgrund
  • Saisonale Schwankungen: Gelten als Sachgrund
  • Projektbezogenheit: Befristung auf Projektlaufzeit
  • Verlängerung möglich: Bis zu 3x ohne Sachgrund

Arbeitslosengeld bei Saisonende:

  • Anspruch: Nach 12 Monaten Beschäftigung in 2 Jahren
  • Höhe: 60% bzw. 67% des Nettolohns
  • Dauer: Je nach Beschäftigungszeit 6-12 Monate
  • Verfügbarkeit: Bereitschaft für neue Stellen erforderlich

Strategien für Saisonarbeiter:

  • Winterqualifikation: Weiterbildung in arbeitsarmer Zeit
  • Mehrere Arbeitgeber: Portfolio verschiedener Unternehmen
  • Flexible Einsätze: Verschiedene Bundesländer/Regionen
  • Spezialisierung: Gefragte Nischenkenntnisse entwickeln
Wo finde ich Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen?

Bei Problemen gibt es verschiedene Anlaufstellen für Hilfe. BAU.JOBS zeigt Ihnen den Weg:

Erste Anlaufstellen:

  • Betriebsrat: Vertrauensperson im eigenen Unternehmen
  • Gewerkschaft IG BAU: Rechtsberatung und -schutz für Mitglieder
  • Rechtsanwalt: Spezialisiert auf Arbeitsrecht
  • Arbeitsgericht: Bei Kündigungsschutz und Lohnklagen

Kostenlose Beratungsstellen:

  • Arbeitsamt: Bei Kündigung und Arbeitslosigkeit
  • Verbraucherzentralen: Allgemeine Rechtsberatung
  • Sozialberatung: Bei Existenzproblemen
  • Bürgerbüros: Erste Orientierung und Weitervermittlung

IG BAU Leistungen für Mitglieder:

  • Kostenlose Rechtsberatung: Zu allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Rechtsschutz: Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten
  • Tarifberatung: Hilfe bei Lohnfragen und Einstufungen
  • Unfallhilfe: Unterstützung bei Arbeitsunfällen

Wann zum Anwalt:

  • Kündigung erhalten: Binnen 3 Wochen prüfen lassen
  • Lohn nicht gezahlt: Bei größeren ausstehenden Beträgen
  • Arbeitsunfall: Bei Problemen mit Berufsgenossenschaft
  • Mobbing: Systematische Schikane dokumentieren

Wichtige Kontakte:

  • IG BAU Bundesvorstand: 069-95737-0 (Frankfurt)
  • Arbeitsrechts-Hotline: Viele Anwaltskanzleien bieten Erstberatung
  • Arbeitsgericht: Örtlich zuständiges Gericht
  • SOKA-BAU: 0611-2071-0 (Wiesbaden) für Kassenfragen

🆘 Hilfe-Tipp

Zögern Sie nicht bei Problemen! Frühzeitige Beratung verhindert oft größere Schäden. Sammeln Sie alle Unterlagen und dokumentieren Sie Vorfälle schriftlich.

Arbeiten Sie bei fairen Arbeitgebern

Finden Sie auf BAU.JOBS seriöse Arbeitgeber, die Ihre Rechte respektieren. Über 80% unserer Partner-Unternehmen sind tarifgebunden und zahlen überdurchschnittliche Gehälter bei besten Arbeitsbedingungen.